In der theoretischen Prüfung müssen Fragen zu folgenden Themengebieten rund um den Hund beantwortet werden:
(Reihenfolge ist hier willkürlich):
Hinweis:
Die praktische Prüfung kann von Hundehaltern ab dem 16. Lebensjahr abgelegt werden. Sie müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund nachweisen und den theoretischen Teil der Hundeführerscheinprüfung bestanden haben. Es werden alle Hunde ab einem Alter von 12 Monaten zur Prüfung zugelassen. (Wir empfehlen jedoch die Prüfung erst abzulegen, wenn der Hund eine gewisse Reife erlangt hat.) Sie müssen einen ausreichenden Impfschutz haben und durch einen implantierten Mikrochip (Transponder) identifizierbar sein.
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